Verhalten auf Friedhöfen
05.08.2009
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es auf Friedhöfen nicht gestattet ist zu lärmen, zu lagern, den Friedhof zu verunreinigen, Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern und Rasenflächen unberechtigt zu betreten. Wer gegen diese Vorschriften verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß der Friedhofs- und Gebührensatzung mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden.
Auslöser für diesen Hinweis der Gemeindeverwaltung sind die Entwicklungen auf dem Alten Dorffriedhof. An der Bank hinter der Dorfkirche treffen sich häufig Jugendliche und junge Erwachsene, die dort Alkohol trinken, lärmen, Scherben und anderen Müll hinterlassen. Als Gegenmaßnahme hat Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf gestern die Bank an einen anderen Ort des Friedhofs verlagern lassen. Daraufhin saßen Jugendliche am Abend auf dem Rasen. Die geleerten Bierflaschen wurden wie üblich zerstört. In der Nacht zu Mittwoch wurde die Bank von Unbekannte wieder an den alten Ort gebracht. Der Bauhof wird die Bank nun erneut von dieser Stelle entfernen. Das Ordnungsamt wurde angewiesen bei weiterem Fehlverhalten Bußgelder zu verhängen.






