Der Winter ist schon da
25.11.2010
Erinnerung an Streu- und Räumpflicht
Für Straßenanlieger besteht grundsätzlich die Pflicht, in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite Winterdienst auf den Gehwegen entlang ihres Grundstückes durchzuführen oder von Dienstleistern durchführen zu lassen. In Bereichen ohne separaten Gehweg, also in den verkehrsberuhigten Bereichen, auf schmalen Anliegerstraßen und befahrbaren Wohnwegen gilt die Winterdienstpflicht dann für sogenannte Gehbahnen. Eine Gehbahn ist ein 1,5 m breiter Streifen, gemessen vom Fahrbahnrand zur Straßenmitte, entlang des Anliegergrundstücks, auf dem Fußgänger am Straßenrand sicher gehen sollen.
Geräumter Schnee ist bei Gehwegen auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges abzulagern, bei Gehbahnen aber nur am Straßenrand, möglichst neben der Fahrbahn.
Zur Glättebekämpfung sind vorwiegend abstumpfende Materialien wie Splitt oder Sand zu verwenden, Salz nur in Ausnahmefällen, wie z. B. bei Blitzeis.
Der auf Grundstückszufahrten und -zugängen anfallende Schnee darf grundsätzlich nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Dieser im letzten Winter noch häufig beobachtete Missstand sollte ab jetzt nicht vorkommen.
Dass die im Winterdienst eingesetzten Räumfahrzeuge den Schnee regelmässig zum Straßenrand und somit auch vor die Grundstückszufahrten schieben, lässt sich leider nicht ganz vermeiden. Schließlich muss der Gemeindebauhof dafür Sorge tragen, dass rund 36 km Gemeindestraßen befahrbar bleiben.
Wenn alle ein wenig mehr Rücksicht und Verständnis aufbringen, werden wir den angekündigten harten Winter sicher besser in den Griff bekommen, als den letzten.
Weiteres zu den örtlichen Regeln des Winterdienstes können Sie auch der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entnehmen. Diese finden Sie auch im Internet unter www.augustdorf.de, Bürgerservice-Rat-Verwaltung, Ortsrecht.
Bei Fragen zum oder bei Schwierigkeiten mit dem Winterdienst wenden Sie sich bitte an den Leiter des Winterdienstes im Rathaus, Herrn Manfred Wagner, Tel. 971012.






