Änderung der Friedhofssatzung
10.09.2010
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hat in seiner Sitzung am 31.08.2010 die Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung beschlossen.
Hier wurde der Forderung der EU Rechnung getragen, dass auch Handwerker auf dem Friedhof zugelassen werden, die eine vergleichbare Qualifikation wie ein Handwerksmeister haben. Bei der Gestaltung der Grabstellen sind jetzt bis zu drei Figuren in einer Höhe von 30 cm zugelassen.
Der Blumen und Grabschmuck an den Urnenstelen kann zukünftig durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden. Grabeinfassungen aus Stein und ganzflächige Grababdeckungen sollen nicht zugelassen werden.
Über die Gebührenanpassungen soll in der kommenden Sitzung des Ausschusses erneut beraten werden.
Weitergehende Informationen können Sie der Vorlage und der Niederschrift der Sitzung entnehmen. Diese finden Sie unter: www.augustdorf.de/Bürgerservice Rat-Verwaltung/Rat und Ausschüsse.






