Weitere Einwohnerversammlung geplant
05.08.2011
Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, eine weitere Einwohnerversammlung zur Schulentwicklungsplanung durchzuführen, sobald auf der Landesebene Klarheit über die zukünftigen schulorganisatorischen Möglichkeit besteht. Dafür erhielt er die Zustimmung von CDU- und FDP-Fraktion.
mehr über: Weitere Einwohnerversammlung geplantVorsitzende der Ausschüsse
05.08.2011
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.08.2011 die Vorsitzenden der Ausschüsse bestimmt.
Dem Haupt- und Finanzausschuss sitzt aufgrund gesetzlicher Vorgaben Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf vor. Sein Stellvertreter wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses gewählt.
mehr über: Vorsitzende der AusschüsseGemeinderat hat wieder Ausschüsse
05.08.2011
Die in der Ratssitzung vom 21. Juli 2011 beschlossenen Ausschüsse sind nun auch personell besetzt
Die Gemeinderatsmitglieder haben sich in einer Sondersitzung am 4. August 2011 einvernehmlich dafür entschieden, dass die Ausschüsse 12 Sitze haben sollen. Für die personelle Besetzung wurde ein einheitlicher Wahlvorschlag erarbeitet, der einstimmig angenommen wurde. Auch über die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen wurde Einvernehmen erzielt.
Resolution für Halbtagsschule
05.08.2011
Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat in seiner Sitzung vom 04.08.2011 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
"Der Rat der Gemeinde Augustdorf bittet die Landesregierung und den Landtag von NRW im Rahmen einer Änderung des Schulgesetzes und der nachfolgend zu erlassenen untergesetzlichen Regelungen die Einrichtung einer Sekundarschule auch als Halbtagsschule, ggfs. mit außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zu ermöglichen."
Begrüßung der Soldaten
09.08.2011
Mit drei Bannern begrüßt die Gemeinde Augustdorf die aus dem Afghanistan-Einsatz heimkehrenden Soldatinnen und Soldaten der GFM-Rommel-Kaserne.
Bürgerinformation zur 'Dichtheitsprüfung
19.08.2011
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre privaten Abwasserleitungen dicht sind. Die Dichtheit ist regelmäßig zu prüfen und nachzuweisen. Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass der Nachweis für ältere Häuser bis zum 31.12.2015 zu erbringen ist.
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