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Bürgerinformation zur 'Dichtheitsprüfung
19.08.2011
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre privaten Abwasserleitungen dicht sind. Die Dichtheit ist regelmäßig zu prüfen und nachzuweisen. Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass der Nachweis für ältere Häuser bis zum 31.12.2015 zu erbringen ist.
Vor diesem Hintergrund lädt die Gemeinde Augustdorf alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Thema 'Dichtheitsprüfung § 61a Landeswassergesetz' für
Mittwoch, 14. September 2011, 19.00 Uhr,
in das Bürgerzentrum, Saal Wanzleben,
ganz herzlich ein.
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