Wild lebende Katzen in Augustdorf
17.05.2011
Einwohner werden um Meldung gebeten
Eine Tierschutzorganisationen hat beantragt, dass die Gemeine Augustdorf Katzenhalter verpflichtet, freilaufende Katze kastrieren zu lassen. Dazu soll die ordnungsbehördliche Verordnungen geändert werden. Damit soll die Vermehrung wild lebender Katzen eingeschränkt werden.
Eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung in Augustdorf setzt allerdings voraus, dass hier eine Gefahr durch wild lebende Katzen besteht. Eine größere Population wild lebender Katzen kann unter Umständen mit Krankheitserregern infiziert sein, die diese dann durch ihre Ausscheidungen an den Menschen übertragen könnten. Unter wild lebenden Katzen versteht man solche Katzen, die nicht unter der Obhut von Personen stehen und somit auch nicht regelmäßig gefüttert werden.
Bevor die Politik beschließen kann, Katzenhalter zur Kastration ihrer Katze zu verpflichten, ist festzustellen, ob in Augustdorf das Problem einer großen Population von wild lebenden Katzen, von der Gefahren ausgehen, besteht. Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, Standorte von wild lebenden Katzen an die Verwaltung (André Depping, Telefon: 05237-971025, andre.depping@augustdorf.de) zu melden.






