Bekanntmachung der Gemeinde Augustdorf
Ausbau der Lortzing-/Mozartstraße
a) Feststellung der endgültigen Herstellung
b) Widmung
Gemeinde Augustdorf
Der Bürgermeister
Ausbau der Lortzing-/Mozartstraße
a) Feststellung der endgültigen Herstellung
b) Widmung
Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat in seiner Sitzung am 09. Februar 2012 folgende Beschlüsse gefasst:
a) „Die endgültige Herstellung der Lortzing-/Mozartstraße wird gemäß § 8 Absatz 1 der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Augustdorf vom
29.11.2001 festgestellt.
b) Die Lortzing-/Mozartstraße wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 des
Straßen- und Wegegesetzes.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 StrWG die Gemeinde Augustdorf.“
Vorstehende Beschlüsse werden in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 02. März 2012 im Bekanntmachungskasten am Rathaus veröffentlicht. Die Beschlüsse werden mit Ablauf der Aushangfrist rechtsverbindlich.
Augustdorf, 14. Mai 2012






